Hotelwäsche Völcker

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    AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Unsere Angebote gelten nur für gewerbliche Abnehmer. Stellvertretend zu nennen sind hier das Hotel- und Gaststättengewerbe, Industrie, Banken, Versicherungen, Kliniken, Institutionen sowie der Handel.

    2. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als angenommen.

    3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Wir nehmen den verlängerten Eigentumsvorbehalt in Anspruch.

    4. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt. Als Reklamationsgrund gelten hier offensichtliche Mängel, die bei Anlieferung erkennbar waren. Versteckte Mängel, die erst n a c h der ersten Wäsche auftreten, sind sofort nach Erkennen oder spätestens 3 Wochen nach Warenerhalt anzuzeigen.
    Für den rechtswirksamen Eingang Ihrer Reklamation ist die Schriftform per Einschreibebrief zwingend. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Grund der Reklamation und/oder der Eintritt eines Schadens ist genau zu beschreiben.

    5. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß Sonderanfertigungen, Textilien mit Einstickungen oder Einwebungen, Meterware sowie gebrauchte oder gewaschene, sowie sonstwie verarbeitete Waren vom Umtausch ausgeschlossen sind.

    6. Meter- bzw. Rollenwaren werden werksseitig immer in ca. (circa-Werten) geliefert. Abweichungen von den in unserem Internetauftritt oder in unseren Verkaufsunterlagen genannten Nennmaßen werden vom Käufer akzeptiert und sind kein Gegenstand einer Reklamation. Ebenso als vereinbart gilt: Nachberechnungen von Mehrlieferungen und Rückerstattung von Minderlieferungen bei Meterwaren werden akzeptiert und sind ebenfalls kein Grund für eine Reklamation.

    7. Eine Rückgabe der Ware wegen Nichtgefallens müssen wir leider ausschließen. Wir stellen aber gerne im Vorfeld der Vertragsanbahnung Musterstücke und Farbkarten zwecks Besichtigung der Qualität und Farbe zu unten genannten Konditionen zur Verfügung. Diese dürfen aber nur nach vorheriger Absprache gewaschen und auf andere Art behandelt werden. Die Ansichtsdauer beträgt 14 Werkstage, gemessen ab dem Tag an dem die Musterstücke erhalten wurden. Danach sind die Muster auf Kosten des Ansehers an unsere Firma zurück zu senden. Nicht zurückgesandte Musterstücke werden in Rechnung gestellt, ebenso Portokosten, die durch nicht ausreichende bzw. fehlende Deklaration der Portogebühren anfallen.

    8. Die Anlieferung der Ware erfolgt branchentypisch lose, lose gefaltet oder gebündelt. Die Ware ist grundsätzlich ungewaschen. Sie wird weder vom Hersteller noch von unserer Firma gewaschen angeliefert.
    Ausnahme: Einige spezielle Artikel, die produkttypisch vorgewaschen werden, wie Kochbekleidung. Diese sind gekennzeichnet durch die Eigenschaft “sanforisiert”.

    9. Bei Nachlieferungen kann es, muß es aber nicht, zu Farbtoleranzen kommen. Diese werden vom Käufer geduldet und sind von der Reklamation ausgenommen. Zur Erklärung: Alle Hersteller der Textilbranche sind äußerst bemüht immer den gleichen Farbton zutreffen, was Ihnen auch fast immer gelingt. Da aber der Einfärbungsprozess auch von Zufallsvariablen abhängt, kann trotz aller Bemühungen der Farbton einer später gelieferten Partie von einer vorher bezogenen Partie abweichen. Hinzukommt das eine bereits gewaschene Ware durch den Einsatz von Waschmitteln eine andere Farbe hat, als eine ungewaschene Ware.

    10. Die Preise sind freibleibend. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung deutlich sichtbar auf den Rechnungsbetrag berechnet

    11. Bei Bestellungen deren Netto-Auftragswert (ohne Portokosten) unter 100 Euro liegt, behalten wir uns vor einen Kleinstmengenzuschlag von 5 Euro zu berechnen bzw. den Auftrag nicht anzunehmen. Bei reinen Koch- uns Servicebekleidungsbestellungen sollte der Netto-Auftragswert nicht unter 75 Euro liegen.

    12. Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Rechnungsbetrag spätestens nach 30 Tagen fällig. Bei Zielüberschreitung trifft Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Landeszentralbankdiskont zu zahlen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegen genommen.

    13. Teilrechnungen sind zulässig.

    14. Umstrittige Teilbeträge aus Rechnungen dürfen nicht zurückgehalten werden.

    15. Bei Porzellan-Bestellungen mit Sonderwünschen des Kunden wie Gravuren, Etiketten und Glasuren verpflichtet sich der Käufer aufgrund der Besonderheiten der Porzellanindustrie Mehr- un Minderlieferungen von 10% abzunehmen. Das Gleiche gilt für Namenseinwebungen- und einstickungen in Textilien.

    16. Die Lieferzeit von 48 Stunden ist eine Kann-Regel, sie stellt aber keine automatische oder stillschweigende rechtliche Verpflichtung unsererseits zur Lieferung innerhalb von 48 Stunden da. Bei Einhaltung der von den Paketdiensten als normale Laufzeiten angegebene Lieferzeiten der Pakete und rechtzeitiger Bestellung bis 11.00 Uhr (Lieferfähigkeit vorausgesetzt) zwei Tage vor Ihrem gewünschten letzten Liefertermin, kann im Allgemeinen diese Frist eingehalten werden. In besonders dringenden Fällen ist es ratsam, die Pakete per Express mit der Garantie der Zustellung am nächsten Arbeitstag zu versenden. Die Mehrkosten für den Expressdienst müssen beim jeweiligen Paketdienst angefragt werden.  Bitte beachten: Samstag ist bei vielen Paketdiensten kein Zustellungstag. Hier kann nur per Zuschlagszahlung bei einigen Paketdiensten eine Zustellung geordert werden. Eventuelle letzte Liefertermine bzw. Lieferfristen Ihrerseits sind bei Vertragsabschluß ausdrücklich zu benennen und gelten nur als rechtsverbindlich, wenn Sie in unserer Auftragsbestätigung bestätigt wurden.
     
    17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Düsseldorf. Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf HRB 22055. Geschäftsführerin: Janet Völcker.

    Der Verkäufer behält sich vor, bei größeren Auftragsvolumen und Aufträgen mit hohem oder ausschließlichem Sonderanfertigungs-Anteil besondere Zahlungskonditionen zu vereinbaren.